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Referenzen:
Malerbetrieb mit ca. 350 m2 Dachfläche in der Wasserschutzzone 3a;
Bandweberei mit ca. 5000 m2 Dachfläche;
Schlossereibetrieb mit ca. 500m2 Hof/Dachfläche;
Chemiefabrik mit ca. 3500 m2 Hoffläche/Dachfläche;
Erläuterungsbericht eines Wohn- und Geschäftshaus in Fürstenfeldbruck
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Wasserrechtlicher Antrag
- die Königsdisziplin der Anträge
Das Einleiten von Regenwasser im gewerblichen Bereich in das Grundwasser bzw. in den Untergrund ist heute ohne einen wasserrechtlichen Antrag nicht mehr möglich.
Architekten, Ingenieure und Planer haben zur Antragstellung wenig Erfahrung und Kenntnisse – warum?
Nun, hier bedarf es vieler Recherchen und der Einhaltung zahlreicher Vorschriften. Gespräche mit Wasserwirtschaftsämtern sowie Landratsämtern sind genauso erforderlich, wie die Berücksichtigung des Emissionsschutzgesetzes, Altlasten-Überprüfung, Wasserschutzzonen-Klärungen, Berechnungen nach ATV A138 und und und ... Nicht zu vergessen die schriftliche Stellungnahme an die Behörden.
Wo viele aufgeben, fange ich an. Dieses Gebiet ist so umfangreich, dass ich mich auf das Einreichen der wasserrechtlichen Anträge spezialisiert habe.
Von mir betreute Projekte reichen von den ganz kleinen bis zu den ganz großen Gewerbebetrieben in Deutschland.
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